Haben Sie schon den Jahresausdruck 2009?
Die Steuererklärung – eine lästige Pflicht in jedem Jahr. Beim Zusammenstellen Ihrer Belege für das Finanzamt hilft Ihnen die Rosen Apotheke.
Fordern Sie jetzt den Jahresausdruck über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen an, die wir über Ihre Gesundheitskarte für Sie gesammelt haben. Wir drucken Ihnen dann die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Falls Sie noch keine Gesundheitskarte unserer Apotheke haben, der Einstieg lohnt sich jederzeit, besonders am Jahresanfang.
Gut für Sie: Die Arzneimittel-Festbeträge
Für eine Reihe von Arzneimitteln gibt es vom GKV-Spitzenverband ermittelte Festbeträge. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum jeweiligen Festbetrag.
Die Festbeträge werden so bestimmt, dass eine wirtschaftliche Arzneitherapie bei gesicherter medizinischer Versorgungsqualität möglich ist. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass in der Regel zum Festbetrag eine ausreichende Auswahl von vergleichbaren Arzneimitteln zur Verfügung stehen muss. Der Arzt kann regelmäßig zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln auswählen. Besteht aber der Versicherte auf einem teureren Arzneimittel, muss er die Differenz zum Festbetrag selber zahlen; dies gilt auch für Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind. Der Arzt ist verpflichtet, den Versicherten in diesem Fall auf seine Verpflichtung zur Leistung einer Differenzzahlung hinzuweisen und wird also in der Regel ein Medikament verschreiben, das den Festbetrag nicht überschreitet. Auch der Apotheker informiert seine Kunden und hilft ggf. bei der Auswahl eines Medikamentes, das unter dem Festbetrag liegt. So schützt die Festbetragsregelung die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Arzneimittelpreisen.
Nach: Bundesministerium für Gesundheit,
www.bmg.bund.de



